Türkisches Handelsrecht:

  • Das Handelsrecht in der Türkei wird durch das Türkische Handelsgesetzbuch (TTK) geregelt. Das TTK enthält viele Vorschriften für Unternehmen, die in der Türkei Geschäfte tätigen möchten.

  • Diese Vorschriften umfassen die Gründung von Handelsunternehmen, Unternehmensformen, Eintragung ins Handelsregister, Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Schuldrecht und Insolvenz von Unternehmen. Das Türkische Handelsgesetzbuch gibt auch detaillierte Informationen über den Prozess zur Gründung von Unternehmen in der Türkei für ausländische Investoren.

Deutsches Handelsrecht:

Das Handelsrecht in Deutschland wird durch das Deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Das HGB legt die Regeln fest, die Unternehmen in Deutschland befolgen müssen. Diese Regeln umfassen die Gründung von Handelsunternehmen, Unternehmensformen, Eintragung ins Handelsregister, Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Schuldrecht und Insolvenzrecht.

 

Darüber hinaus wird das deutsche Handelsrecht an die Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) angepasst.

Handelsrecht zwischen den beiden Ländern:

Da die Türkei und Deutschland Teil des gemeinsamen Marktes der Europäischen Union sind, werden ihre Handelsgesetze aneinander angeglichen. Daher ist auch die EU-Gesetzgebung für den Handel zwischen der Türkei und Deutschland relevant.

Handelsabkommen und Freihandelsabkommen zwischen den beiden Ländern sind ebenfalls von Bedeutung für das Handelsrecht. Der Handel zwischen der Türkei und Deutschland konzentriert sich insbesondere auf die Branchen Maschinenbau, Automobil, Chemie, Lebensmittel und Textilien.