Steuervergünstigungen
Unternehmen, die aus EU-Ländern in der Türkei investieren, können je nach Investitionsbetrag von Steuervergünstigungen profitieren.
Mehrwertsteuererstattung
Bei Investitionen aus EU-Ländern kann je nach Investitionsbetrag eine Mehrwertsteuererstattung beantragt werden.
Landzuweisungen
Ausländische Investoren, einschließlich solcher aus EU-Ländern, können geeignete Grundstücke für ihre Investitionen in der Türkei erhalten.
Zollbefreiung
Unternehmen aus der EU, die in der Türkei investieren möchten, können verschiedene Anreize nutzen. Dazu gehören Steuervergünstigungen, Zinssubventionen, Unterstützung bei den Sozialversicherungsbeiträgen der Mitarbeiter und Arbeitskräfte.
Anreize
EU-Unternehmen, die in der Türkei investieren möchten, können von Investitionsanreizen profitieren. Zu diesen Anreizen gehören Steuersenkungen, Zinsunterstützung, Unterstützung bei Versicherungsprämien und Arbeitsunterstützung.
Finanzielle Unterstützung
Unternehmen aus EU-Ländern, die in die Türkei investieren möchten, können von finanzieller Unterstützung profitieren. Diese Unterstützung kann in Form von Krediten, Zuschüssen und Investitionsfonds gewährt werden.
Unterstützung bei Arbeitskräften
Unternehmen aus der EU, die in der Türkei investieren wollen, können Unterstützung bei der Arbeitskräftebeschaffung erhalten. Dies kann beispielsweise berufliche Ausbildung, Steuervergünstigungen im Einstellungsprozess und Unterstützung bei den Sozialversicherungsbeiträgen der Mitarbeiter umfassen.
Die oben genannten Anreize und Unterstützungen werden angeboten, um Unternehmen aus der EU zur Investition in der Türkei zu ermutigen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sich diese Unterstützungsmaßnahmen von Zeit zu Zeit ändern oder aktualisiert werden können. Daher ist es ratsam, vor einer Investition aktuelle Informationen einzuholen.